Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien Rother GmbH

Die Immobilien Rother GmbH übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten, Mietverträgen, sowie von Finanzierungen über Dritte. Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und der Immobilien Rother GmbH ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich die Immobilien Rother GmbH zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet. Frau Anke Kiermaier-Rother vertritt die Immobilien Rother GmbH als Geschäftsführerin und ist für sie als Maklerin tätig.

Beratungsgespräche sind generell kostenlos.

Angebote
Die Immobilien Rother GmbH versichert, dass sie vom Eigentümer oder einem nachweislich Bevollmächtigten beauftragt wurde und befugt ist, das Objekt zu den angegebenen Konditionen anzubieten. Sämtliche Angaben basieren auf den ihr vom Anbieter erteilten Informationen, wofür eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden kann. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf bzw. - vermietung. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche gegen die Immobilien Rother GmbH sind ausgeschlossen. Alle mit den Angeboten zusammenhängenden Informationen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer oder Bevollmächtigten zustande, sind Sie zum Schadenersatz in der Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.

Vorkenntnis und Mitursächlichkeit
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, dies der Immobilien Rother GmbH unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe ihrer Informationen an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Wird Ihnen ein von ihr angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch Immobilien Rother GmbH erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich ihrer Objekte abzulehnen.

Provisionsanspruch
Die Immobilien Rother GmbH wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen sie den ursächlichen oder mitursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet hat.

Die Provision gilt als verdient, wenn

  • -  zwischen Verkäufer und Käufer ein notarieller Kaufvertrag

  • -  zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag

  • -  oder ein anderer Hauptvertrag (z.B. Pachtvertrag, etc.) geschlossen wird.

    Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von ihrem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von ihr nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters geschlossen wird, da der Interessent erst durch Vorliegen ihres Angebotes Kenntnis von der Existenz und Person des Verkäufers/Vermieters erhalten konnte und ohne Kenntnis dessen der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können. Ebenso bleibt der Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.

    Fälligkeit der Provision
    Die vereinbarte Provision ist mit Beurkundung bzw. Vertragsabschluss fällig. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem aktuellen Basiszins fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

    Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich die Immobilien Rother GmbH innerhalb von drei Werktagen zu informieren, sobald ein Hauptvertrag (Miet-, Kauf-, Pachtvertrag usw.) geschlossen wurde.

Provisionssätze
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen bzw. nachfolgend dargelegten Provisionssätze:

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- bei denkmalgeschützten Immobilien gelten gesonderte Provisionssätze, die über den normalen 3% liegen können. Die zum Zeitpunkt des Hauptvertragsschlusses ortsübliche Provision gilt dann in Ermangelung einer einzelvertraglichen Regelung als vereinbart.

- Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten: 3 % zuzüglich gesetzlicher MwSt. (3,57% inkl. gesetzlicher MwSt.), berechnet vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten vom Erwerber.

- Bei An- und Verkauf eines Vorkaufsrechts: 1% zuzüglich gesetzlicher MwSt. (1,19% inkl. gesetzlicher MwSt.), berechnet vom Verkehrswert des Objektes vom Berechtigten.

- bei Anmietung von Wohnräumen zwei Nettokaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Auftraggeber. (2,38 Nettokaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt.)

- bei Anmietung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen gilt Vertragsfreiheit, die Provisionsregelung wird individuell vereinbart.

Zur Vertragssumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs-, und Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Provisionsrechnung gültig ist.

Alleinauftrag/ Exklusivauftrag
Alle Bedingungen für Alleinaufträge, die Immobilien Rother GmbH erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

Reservierung eines Objektes
Eine Reservierung ist generell gegen Gebühr möglich, wird aber individuell vereinbart.

Doppeltätigkeit
Die Immobilien Rother GmbH ist berechtigt für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu sein. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen sie den ursächlichen oder mitursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet hat.

Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss
Sofern auf Grund ihrer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von ihr benannten Partei aufgenommen werden, ist auf die Tätigkeit der Immobilien Rother GmbH hinzuweisen. Sie hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist ihr rechtzeitig mitzuteilen. Sie hat weiterhin Anspruch auf die Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehender Nebenabreden.

Beendigung des Auftrages
Sollte ein von ihr erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet die Immobilien Rother GmbH hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt sie, Ersatz für die sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

Teilunwirksamkeitsklausel
Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam. An deren Stelle treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bzw. der zu ermittelnde, mutmaßliche Parteiwille.

bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen (auch Erstbezug) für Käufer und Verkäufer jeweils 3% des vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. (3,57% inkl. gesetzlicher MwSt.)

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwabach.

Stand Mai 2021